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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Download

  • AGB.pdfAlex Stadelmaier Gmbh AGBs, als PDF zum Download150 K

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01/2013), Text

1. Geltung

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen uns und unseren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
1.2
Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot, Vertragsabschluß und Umfang der Lieferung / Leistung
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
2.3
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen – soweit sie nicht mit erkennbar vertretungsbefugten Personen (Geschäftsführer, Prokurist) getroffen wurden – zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2.4
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise

3.1
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung.
3.2
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsgut kann nicht erfolgen.
3.3
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

4. Zahlung
4.1
Alle Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto frei angegebener Zahlstelle zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen vom Rechnungsdatum an gewähren wir 2 % Skonto.
4.2
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet.
4.3
Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen Zustimmung. Der Kunde trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängende Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.
4.4
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.

5. Lieferzeit

5.1
Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
5.4
Wird uns durch den Kunden eine unangemessene kurze Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt, so wird dadurch keine angemessene Frist in Gang gesetzt.

6. Gefahrübergang und Versand

6.1
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.
6.2
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der
Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.3
Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung
durch uns nach seinen Angaben versichert.
6.4
Teillieferungen sind zulässig.

7. Rücktritt des Kunden
7.1
Eine von uns nicht zu vertretende Pflichtverletzung berechtigt
den Kunden nicht zum Rücktritt nach den §§ 323,324 BGB,
es sei denn, die Pflichtverletzung liegt in der Lieferung einer
mangelhaften Kaufsache oder der Herstellung eines
mangelhaften Werkes.
7.2
Eine von dem Kunden bestimmte angemessene Nachfrist ist
nur wirksam, wenn er sie mit der ausdrücklichen Erklärung
verbunden hat, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme
der Leistung ablehne.
7.3
Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur innerhalb einer
angemessenen Frist den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist
zudem ausgeschlossen, wenn der Kunde die nach Ablauf der
Nachfrist von uns angebotene Leistung annimmt.
7.4
Der Kunde hat uns für jede verschuldete Verschlechterung
der zurückzugewährenden Leistung ab dem Zeitpunkt der
Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis vom Bestehen des
Rücktrittsrechts Wertersatz zu leisten.

8. Haftung
8.1
Wir haften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diejenige Haftung,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
Erfüllungsgehilfen, der kein leitender Angestellter ist, beruht,
ist auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.
8.2
Wir haften weiterhin für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
8.3
Im übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach
oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach
oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung
eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche
Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des
Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter
Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In
diesen Ausnahmefällen ist unsere Haftung auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden beschränkt.
8.4
Unberührt bleibt die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines
Beschaffungsrisikos.

9. Abnahme
9.1
Wurde eine förmliche Abnahme vereinbart, so erklärt der
Kunde unverzüglich die Abnahme, wenn die Lieferung und
Leistung vertragsgemäß ist.
9.2
Die Lieferung und Leistung gilt unbeschadet der
Gewährleistungsrechte als abgenommen, wenn der Kunde
bis 20 Tage nach Übergabe nicht schriftlich Fehler mitteilt, die
die Nutzbarkeit der Lieferung und Leistung erheblich
einschränken.

10. Gewährleistung
10.1
Unsere Lieferungen sind nach Empfang zu prüfen.
Nichtkaufleute haben offensichtliche Mängel binnen zwei
Wochen schriftlich unter Angabe der Lieferscheinnummer zu
rügen, andernfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Kaufleute bleibt es bei § 377 HGB.
10.2
Der Kunde hat – auch in den ersten sechs Monaten nach
Gefahrübergang – nachzuweisen, dass die Sache bei
Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, er nimmt uns
aufgrund des Rückgriffs nach § 478 BGB in Anspruch.
10.3
Wir entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob wir dem
Nacherfüllung verlangenden Kunden Beseitigung des
Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gewähren.
Beim zweimaligen Fehlschlagen der jeweils gewählten
Nacherfüllungsmöglichkeit hat der Kunde das Recht, zu
mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nicht
insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder
den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
10.4
Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine öffentliche Äußerung des Verkäufers oder Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache seine Kaufentscheidung beeinflussen konnte.
10.5
Wird durch uns pflichtwidrig eine zu geringe Menge geliefert (§ 434 Abs. 3 BGB), so kann der Kunde vom gesamten Vertrag nur zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn er kein Interesse an der erbrachten Lieferung hat.
10.6
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über; sie sind uns auf Verlangen frei Haus zurückzusenden.
10.7
Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
10.8
Durch etwa seitens des Kunden oder Dritte unsachgemäß
ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufgehoben.
10.9
Von den durch die Nachbesserung beziehungsweise
Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir – sofern sich
die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten
des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die
angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner, falls
dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden
kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung unserer
Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen trägt der Kunde die
Kosten.

11. Computerprogramme (Software)
11.1
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter
allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten.
Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch uns ist
Software, die im Sinne der Programmbeschreibung
grundsätzlich brauchbar ist.
11.2
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
11.3
Wir behalten uns das Recht vor, Softwareänderungen
vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige
Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten
vorzunehmen.

12. Verjährung
12.1
Kauf- sowie werkvertragliche Mängelansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache beziehungsweise ab Abnahme des Werkes, es sei denn, der Anspruch beruht auf
a) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
b) Rückgriffsansprüchen des Käufers gemäß § 478 BGB,
c) einer Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache durch uns,
d) auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder
e) es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2
Abweichend von der Verjährungsregelung nach Ziffer 1 verjähren kauf- sowie werkvertragliche Mängelansprüche gegen uns in der gesetzlichen Verjährungsfrist
a) bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
b) bei einem Werk, dessen Erfolg nicht in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung einer Planungs- oder Überwachungsleistung hierfür besteht, und
c) bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Desgleichen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn der Mangel der Kaufsache
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht.

13. Eigentumsvorbehalt
13.1
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis
zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme
des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der
Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt,
sofern nicht § 503 Abs. 2 Satz 4 BGB Anwendung findet, ein
Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies
ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
13.2
Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns
jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch
verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass
der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der
Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns
nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des
Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und
dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
13.3
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die
Versicherungen abzuschließen.
13.4
Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.
13.5
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

14. Sonstiges
14.1
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Lorch Erfüllungsort. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird die Zuständigkeit des für unseren
Sitz zuständigen deutschen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Landgericht Ellwangen, etc.). Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.2
Mit dem Kunden wird gem. Art. 27 EGBGB die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts auf die zwischen uns bestehenden Rechtsbeziehungen vereinbart.
Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird gem. Art. 6 CISG ausgeschlossen.


Stand: 01.01.2013

 

 

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